Der erste Besuch beim Kieferorthopäden ist schon ab dem 3. Lebensjahr zu empfehlen, bei intensiver Lutschgewohnheit schon im 2. Lebensjahr. Es gibt Möglichkeiten, das Lutschen mit individuellen Hinweisen durch Beurteilung der bereits sichtbaren Fehlentwicklung der Kiefer abzutrainieren.
Bei vorhandener Anomalie im Milchgebiß sind einige davon schon ab 4. Lebensjahr behandlungswürdig, da bei einer Therapie erst im Wechsel – oder bleibendem Gebiß mit meist größerem Aufwand über einige Jahre zu beheben sind.
Oft wird beim Wechsel der Frontzähne eine Stellungsabweichung der neuen Zähne sichtbar. Eine Vorstellung beim Kieferorthopäden ist zweckmäßig, um die Zahn- und Kieferstellung zu beurteilen. Meist ist die eigentliche Behandlung erst mit dem Eintritt des Wechsels der Backenzähne sinnvoll und wird auch von der Krankenkasse dann erst genehmigt. Es gibt natürlich Ausnahmen, die einen früheren Behandlungsbeginn notwendig machen, die aber individuell zu entscheiden sind.
Die kieferorthopädische Behandlung im wesentlichen liegt zwischen dem 10. bis 14. Lebensjahr. Der Beginn richtet sich immer nach der Art der Anomalie und nach dem Eintritt des Zahnwechsels bzw. in einigen Fällen auch dem Vorhandensein aller permanenten jugendlichen Zähne.
Da Kinder und Jugendliche anders als Erwachsene meist nicht aus eigenem Antrieb in unsere Praxis kommen, sondern auf Betreiben des Zahnarztes oder der Eltern, muss bei dieser Patientengruppe auf die andere Motivationslage geachtet und das Behandlungskonzept darauf abgestimmt werden.
So wird man Jugendlichen mit herausnehmbaren kieferorthopädischen Geräten oder gar mit dem Headgear (Gesichtsbogen) vielfach nicht gerecht, weil derartige Geräte in der Regel nicht genug getragen werden. Konsequent ist daher das weitgehende Arbeiten mit festsitzenden Apparaturen, die außer guter Zahnpflege kaum Anforderungen an den Patienten stellen und zu kurzen Behandlungszeiten führen.